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"Alternative" Beisetzungsformen ?!
Die Erwartungen, die eine solche Überschrift wecken kann, sind leider nur in
sehr begrenztem Umfang zu erfüllen. Denn nach den Bestattungsgesetzen der
Bundesländer und nach dem nach wie vor geltenden
"Reichsfeuerbestattungsgesetz" von 1934 gilt in Deutschland ein sogenannter
Beisetzungszwang. Das bedeutet, dass sowohl Särge als auch Urnen in einer
Grabstätte beerdigt werden müssen. Eine evtl. Aufbewahrung zu Hause ist
nicht zulässig, es sei denn, man besitzt einen regelrechten privaten
Friedhof. Bei Erdbestattungen ist dies sicherlich nachvollziehbar, doch bei
Urnenbeisetzung führt es häufig zu Enttäuschungen. Auch die Verstreuung von
Aschenresten ist in Deutschland nicht erlaubt.
Zumindest in Nordrhein-Westfalen ist seit der Novellierung des dortigen
Bestattungsgesetzes im Jahre 2003 eine Beisetzung von Urnen außerhalb der
Friedhöfe denkbar, z.B. in sogenannten "Friedwäldern". Dabei werden die
Aschenreste zu Füßen eines Baumes beigesetzt. Andere Bundesländer lassen
solche "Baumbestattungen" mittlerweile ebenfalls zu.
Im Gegensatz zu den deutschen Gesetzen ist eine Aschenverstreuung im
benachbarten Ausland möglich, sei es in den Niederlanden, in Frankreich,
Luxemburg usw. Auch eine Mitnahme der Urne nach Hause ist z. B. in
Großbritannien möglich.
Daher sind die alternativen Beisetzungsformen in der Regel auf die
Beisetzung außerhalb Deutschlands begrenzt.
Eine gewisse Ausnahme von dem "klassischen" Beisetzungszwang bildet die
Seebestattung. Sie ist nur nach vorheriger Feuerbestattung möglich. Die
Aschenreste werden in eine Überurne gefüllt, die sich im Laufe weniger Tage
in der Meeresströmung auflöst. Die Seebestattung ist in Binnengewässern
nicht erlaubt (also Rhein oder Bodensee usw.), jedoch auf allen Meeren der
Welt. Die Angehörigen und Freunde können auf Wunsch an der Seebestattung der
Urne teilnehmen.
Die Beisetzung oder Verstreuung ist im Prinzip weltweit möglich. Besondere
Wünsche können mit gewissem Zeitaufwand meist erfüllt werden. Es spielt
keine Rolle, ob es sich um eine Beisetzung in Alaska, eine Verstreuung über
dem Great Barrier Reef, dem Regenwald oder der Wüste von Australien handelt.
Auch rituelle Vorgaben wie eine Verstreuung im Ganges o.ä. sind erfüllbar.
Es ist jedoch immer erforderlich, dem Krematorium einen Nachweis über die
Beisetzung bzw. Verstreuung zu erbringen, damit dem geltenden Recht in
Deutschland Genüge getan wird. Dies ist problematischer als die Organisation
der übrigen Fragen.
Seit einiger Zeit sind Weltraumbestattungen in aller Munde. Es wird jedoch
nicht die gesamte Aschenkapsel, sondern nur ein etwa Lippenstiftgroßes
Gefäß in die Umlaufbahn gebracht. Die restliche Asche muss gemäß geltendem
Recht beigesetzt werden. Es ist derzeit nicht möglich, die Kosten für eine
solche Weltraumbestattung zu beziffern. Sie wurde jedoch schon praktiziert
(z.B. mit Gene Roddenberry, dem Schöpfer von StarTrek).
Ein Krematorium in Deutschland bot den besonderen Service, vor der
Versiegelung der Aschenkapsel etwas Asche in ein Amulett zu füllen, um den
Angehörigen ein ganz besonderes Andenken zu ermöglichen.
Eine außergewöhnliche Auffassung sei an dieser Stelle nicht vorenthalten: In
den USA sind die "Cryonics" der Überzeugung, dass es der Medizin eines Tages
gelingen werde, Tote wieder zum Leben zu erwecken. Die Anhänger dieser
Geisteshaltung lassen ihren Leichnam daher in flüssigem Stickstoff
einfrieren und lagern.
In der Realität beschränken sich unsere Alternativen der Beisetzungsformen
in aller Regel auf die Auswahl einer anonymen Grabstätte., meist nach
vorangegangener Feuerbestattung. Die anonyme Grabstätte erfordert keinen
Pflegeaufwand; deshalb entscheiden sich gerade ältere oder allein stehende
Menschen dafür. Doch haben ein überlebender Ehegatte oder auswärts wohnende
Kinder und Verwandte damit keine Gelegenheit mehr, eine Grabstätte
aufzusuchen, um hier ihre Trauer fest machen zu können. Das gilt ebenso für
Seebestattung und Aschenverstreuung.
Deshalb ist auf dem Koblenzer Hauptfriedhof ein Gräberfeld geschaffen
worden, das ähnlich dem anonymen Feld keine Grabpflege erfordert, jedoch mit
einem Namensstein für den/die einzelne(n) Verstorbene(n) versehen wird.
Gleiches gilt für die Beisetzung in Friedwäldern oder Ruheforsten.
Der Wille der Person, die zu beerdigen ist, ist immer ausschlaggebend. Doch
sollte darüber nachgedacht werden, wie sich die Situation für die
Angehörigen darstellt.
Denn der Mensch steht im Mittelpunkt.
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