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Kostendeckung
Mit einer Bestattung
sind oft erhebliche Kosten verbunden. Ausgehend von der Friedhofsgebührensatzung
der Stadt Koblenz sind für eine Erdbestattung in einem sogenannten "Reihengrab",
d.h. für nur eine Person allein über EUR 1500,00 an Nutzungsrecht für
20 Jahre, Grabherrichtung und Friedhofskapellennutzung zu zahlen.
Rechnet man die
Preise einer Anzeige in der Zeitung, für Blumen und Kränze, für
Sarg und Beerdigung hinzu, gelangt man leicht zu einer Größenordnung
von EUR 3.500,00 und mehr. Wahlgräber, d. h. Grabstätten, in denen
z.B. 2 Särge und bis zu 4 Urnen beigesetzt werden können, verursachen
sogar Friedhofsgebühren in Höhe von über EUR 3.000,00. In einem
solchen Fall überschreitet der Endbetrag leicht die EUR 5.000,00-Grenze.
Reine Urnengräber sind bei den Friedhofsgebühren die deutlich günstigere
Alternative.
Allerdings gibt
es verschiedene Möglichkeiten, Zuschüsse für eine Beerdigung
zu erhalten. Gesetzliche Krankenkassen zahlen kein Sterbegeld.
Private Krankversicherungen zahlen bei einem Sterbefall
nur dann, wenn ein entsprechender Tarif abgeschlossen war. Außer Tarifen
in den Krankenversicherungen gibt es reine Sterbegeldversicherungen. Manche
Versicherungsgesellschaften nehmen Personen bis zum 80. Lebensjahr auf. Oftmals
bestehen alte Versicherungsverträge, für die gar keine Beiträge
mehr gezahlt werden müssen. Trotzdem wird die vereinbarte Versicherungssumme
zuzüglich der Überschussanteile ausbezahlt. Bestattungskosten sind
darüber hinaus zu einem gewissen Teil beihilfefähig. Die Pensionsbehörde
bezuschusst die "notwendigen" Bestattungskosten in einem nicht unerheblichen
Maße. Außerdem erhalten der Ehegatte eines/r Verstorbenen weiterhin
Renten- und Pensionsbezüge in voller Höhe (Renten werden 3 Monate
in voller Höhe weiterbezahlt, Pensionen im Regelfall 2 Monate). Danach
erst werden die Zahlungen auf Witwen-/Witwerbezüge herabgesetzt.
Personen, die vom
Sozialamt unterstützt worden sind, z.B. bei der Unterbringung in Alten-
und Pflegeheimen, stand ein sogenannter "Taschengeld"-Freibetrag in Höhe
von EUR 2.600,00 zu. Damit kann zwar keine Erdbestattung mehr finanziert werden,
jedoch ist eine Feuerbestattung mit angemessener Verabschiedung der Urne und
Beisetzung in einem Rasengrab mit Namensplatte auf jeden Fall möglich.
Bei dieser Grabwahl würden keine Grabpflege und auch kein Grabstein
mehr erforderlich sein. Personen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage
sind, die Bestattungskosten zu tragen, können bei dem Sozialamt ihrer
Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung einen Antrag auf Übernahme dieser
Kosten stellen. Allerdings werden die wirtschaftlichen Verhältnisse umfassend
geprüft. Übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine Beerdigung,
so legt es auch dem Leistungsumfang fest. Zusätzlich gewünschte
Leistungen (z.B. Todesanzeige oder Blumen) müssen dann aus eigenen Mitteln
bezahlt werden. Schließlich ist die Übernahme von Bestattungskosten
durch das Ordnungsamt der Stadt- oder Verbandgemeindeverwaltung möglich,
aber nur dann, wenn es überhaupt keine Personen gibt, die sich um die
Beerdigung kümmern.
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