Was tun im Todesfall? Ihre Checkliste für die ersten Schritte
1. Zu Hause verstorben
Wenn der Tod zu Hause eingetreten ist, informieren Sie als Erstes einen Arzt (den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117). Der Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt die Todesbescheinigung aus.
2. In Klinik & Heim verstorben
Tritt der Todesfall in einem Krankenhaus, einer Klinik oder einem Pflegeheim ein, übernimmt die dortige Verwaltung die Benachrichtigung des Arztes für Sie.
3. Bestattungen Escher kontaktieren
Rufen Sie uns jederzeit unter 0261 42270 (mobil klickbar) an. Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar, nehmen Ihnen die Last ab und leiten sofort die nächsten Schritte für Sie in die Wege. Sie sind in diesen schweren Stunden nicht allein.
4. Zeit zum Abschied nehmen nutzen
Gut zu wissen: Ab dem Todeseintritt haben Sie das Recht, von der verstorbenen Person noch bis zu 36 Stunden (1,5 Tage) zu Hause Abschied zu nehmen.
5.Wichtige Dokumente bereitlegen
Suchen Sie die wichtigsten Dokumente der verstorbenen Person heraus, damit die weiteren Formalitäten und die Beurkundung beim zuständigen Standesamt reibungslos ablaufen können. Dazu gehören:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Stammbuch oder Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
Sonderfall: Was tun bei einem Todesfall durch einen Unfall?
Ist der Sterbefall durch einen Unfall eingetreten? In dieser Situation gelten besondere rechtliche Vorschriften. Hier veranlasst zunächst die Polizei die Überführung des Verstorbenen in einen städtischen Kühlraum zur würdevollen Aufbewahrung. Bis zur endgültigen Klärung der genauen Todesursache bleiben Verstorbene offiziell durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Diese stellt anschließend auch die endgültige Freigabe für die Beerdigung aus. Als Ihr zuverlässiger Partner steht Bestattungen Escher Ihnen auch in diesem komplexen Fall zur Seite: Wir klären für Sie alle behördlichen Einzelheiten und stimmen die weiteren Schritte direkt mit den zuständigen Stellen ab.
Dokumente im Todesfall: Welche Unterlagen werden benötigt?
Nach dem Eintreten eines Trauerfalls müssen zeitnah verschiedene Formalitäten erledigt werden – unter anderem, um die offizielle Sterbeurkunde beim Standesamt zu beantragen. Auf Wunsch übernimmt das Bestattungshaus Escher diesen wichtigen Behördengang komplett für Sie und kümmert sich um die Beantragung der Sterbeurkunden. Welche Dokumente Sie dafür genau heraussuchen müssen, hängt ganz vom jeweiligen Personenstand des Verstorbenen ab.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Unterlagen übersichtlich zusammengefasst:
- Bei ledigen Verstorbenen:
Sie benötigen den Personalausweis (oder Reisepass) sowie die Geburtsurkunde.
- Bei verheirateten Verstorbenen:
Bitte legen Sie den Personalausweis und die Heiratsurkunde (bzw. die Eheurkunde oder das Stammbuch) bereit.
- Bei geschiedenen Verstorbenen:
In diesem Fall werden der Personalausweis, die Heiratsurkunde sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk) benötigt.
- Bei verwitweten Verstorbenen:
Reichen Sie bitte den Personalausweis, die Heiratsurkunde und zusätzlich die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners ein.
Unser Service für Sie: Ganz gleich, ob wichtige Dokumente im Trauerfall unauffindbar sind oder ursprünglich außerhalb Deutschlands ausgestellt wurden – Sie müssen sich keine Sorgen machen. Wir, Bestattungen Escher, unterstützen Sie gerne jederzeit bei der behördlichen Wiederbeschaffung oder der professionellen Übersetzung Ihrer Unterlagen.
Wie geht es nach den ersten Schritten weiter?
Nachdem die ersten Formalitäten erledigt sind und die Überführung stattgefunden hat, koordinieren wir gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte. Da der weitere Ablauf ganz maßgeblich von der gewünschten Beisetzungsform abhängt, haben wir für Sie alle Wege und Abläufe auf unserer Leistungsübersicht zusammengefasst. Dort können Sie sich in aller Ruhe über den passenden Rahmen für den Abschied wählen.